Zahlt die Krankenversicherung das Augenlasern?

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen nicht gut verträgt, kann sich unter bestimmten Umständen dafür entscheiden, seine Sehschwäche dauerhaft durch eine Laserbehandlung der Augen zu beheben. Das klingt verlockend, wäre da nicht die Tatsache, dass die Krankenkassen nur in ganz seltenen Ausnahmefällen bereit sind, ein Augenlasern zu finanzieren. Das gilt auch dann, wenn ärztliche Atteste den medizinischen Sinn einer Laserbehandlung bestätigen.

In der Regel zahlen weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkasse das oft bis zu 5000 Euro teure Augen lasern, und das bedeutet: Auch die anfallenden intensiven Vor- und Nachuntersuchungen beim Augenarzt müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Da vor dem Augenlasern immer genau geprüft werden muss, ob eine solche Behandlung unter den jeweiligen gesundheitlichen Voraussetzungen der Patienten auch durchführbar ist, dazu auch, welche der möglichen Behandlungsmethoden in Frage kommen und worin mögliche Risiken bestehen könnten, muss man mit nicht unerheblichen Zusatzkosten rechnen.

Ein Hoffnungsschimmer auf die Übernahme wenigstens eines Teils der Kosten einer Laserbehandlung besteht dann, wenn ein Patient durch mehrere ärztliche Atteste nachweisen kann, dass eine unausweichliche medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht, insofern, als ein Ausweichen auf Sehhilfen wie Brillen und weiche oder harte Kontaktlinsen aus gesundheitlichen (und nicht etwa aus kosmetischen) Gründen ausgeschlossen werden muss.
Trotz dieser Umstände ist es sinnvoll, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, in welchen Ausnahmesituationen eventuell doch die Bereitschaft besteht, sich an den Kosten des Augenlaserns zu beteiligen. Prinzipiell aber sieht es so aus, dass Krankenkassen das Augenlasern bisher noch nicht in ihren Regel-Leistungskatalog aufgenommen haben. Einen Ausweg versprechen hier die neu auf den Markt kommenden Augenzusatzversicherungen.